Vorsorgevollmacht - Richtig handeln im Ernstfall
Viele Menschen in unserer Gesellschaft haben eine Vorsorgevollmacht erstellt und somit einen anderen Menschen beauftragt im Krankheits- bzw. Vorsorgefall für sie zu handeln und Entscheidungen zu treffen.
Hiermit übernimmt der Vorsorgebevollmächtigte eine große Verantwortung.
Im Ernstfall stellen sich ihm dann häufig viele Fragen. Welche Rechte und Pflichten habe ich bei der Übernahme einer Vorsorgevollmacht? Wem bin ich Rechenschaft schuldig? Kann ich die Ausübung der Vollmacht ablehnen oder sie zurückgeben?
Um für den Ernstfall gerüstet zu sein bieten der Betreuungsverein der AWO Rhein-Lahn und des DRK Rhein-Lahn in diesem Jahr erstmals eine Fortbildung für Bevollmächtigte an, die annähernd ähnliche Aufgaben wie ein gesetzlicher Betreuer übernehmen.
Ziel der Fortbildung ist es, den Vorsorgebevollmächtigten ausreichend Kenntnisse über die Bedeutung und den Inhalt ihrer Aufgaben zu vermitteln und die nötige Sicherheit für ihre verantwortungsvolle, menschliche Tätigkeit im Einzelfall zu geben!
Veranstaltungstermin ist der 09.06.2021 von 18:00 bis 19:30 Uhr.
Aufgrund der Pandemie findet die Fortbildung als Online-Veranstaltung über die digitale Plattform „Zoom“ statt. Sie benötigen eine stabile Internetverbindung und einen PC, einen Laptop, ein Tablet oder ein Smartphone. Eine Anmeldung ist bis zum 28. Mai bei dem Betreuungsverein der AWO unter betreuungsverein(at)awo-rhein-lahn.de oder der Telefonnummer: 02627/97298-0 oder beim Betreuungsverein des DRK unter drk-btv-rhein-lahn(at)t-online.de oder der Telefonnummer: 02603/3910 erforderlich.
Die Teilnahme ist kostenfrei.
Weitere Informationen (und Anmeldung) bei einem der beiden durchführenden Betreuungsvereine.