Vollmacht kann Schwierigkeiten vermeiden
AWO und DRK beraten zu Vorsorgeverfügungen – Sprechstunde im Amtsgericht Lahnstein.
Krankheit, Unfall oder die Gebrechlichkeit im Alter führen nicht selten zu Einschränkungen, die ein selbstverantwortliches Handeln und Entscheiden unmöglich machen.
Ehegatten, Kinder oder nahe Angehörige sind keine gesetzlichen Vertreter und können nur mit Ihrer schriftlichen Willenserklärung - also einer Vollmacht – handeln.
Die Instrumente der Vorsorgeverfügungen –Betreuungsverfügung, Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung- bieten in diesem Fall ein hohes Maß an Selbstbestimmung zur Grundlage für persönliche Wünsche und Bedürfnisse. Darüber hinaus ermöglichen sie zusätzliche Anweisungen, wie persönliche Angelegenheiten geregelt werden sollen.
Die Betreuungsvereine der AWO und des DRK Rhein-Lahn e.V. informieren und beraten zu diesen Themen und bieten aus diesem Grund ab Februar 2016 zusätzlich zu den Sprechzeiten in den Büros der Betreuungsvereine an jedem ersten Montag im Monat von 10 bis 11 Uhr im Amtsgericht Lahnstein, Bahnhofstr. 25, Zimmer 1 eine Sprechstunde an. Interessierte Bürgerinnen und Bürger erhalten Informationen zur Erstellung von Vorsorgeverfügungen, Informationsmaterial und auf Wunsch auch Vordrucke zu den Vorsorgeverfügungen. Der erste Termin wird der 01.02.2016 sein.
Nähere Informationen erhalten Sie bei den Betreuungsvereinen.
Betreuungsverein der AWO Rhein-Lahn e.V.
Heinrich-Schlusnus-Str. 1
56338 Braubach
Tel. 02627 – 972 980
Fax 02627 – 972 98 17
Email: betreuungsverein@awo-rhein-lahn.de
Betreuungsverein des DRK-Kreisverbandes Rhein-Lahn e.V.
Auf der Pütz 6
56130 Bad Ems
Tel. 02603 - 3910
Fax 02603 – 919 455
Email: DRK-BTV-Rhein-Lahn(at)t-online.de