Vorsorgende Verfügungen: Großes Interesse am Vortragsabend im Kreishaus
– 12. März 2015 / Rhein-Lahn-Kreis. So voll ist der große Sitzungssaal des Kreishauses nicht häufig:
Rund 130 Bürgerinnen und Bürger aller Altersstufen konnte Landrat Frank Puchtler jetzt zu der Vortragsveranstaltung zum Thema „Es kann jeden treffen! Vorsorgende Verfügungen: Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung und -Patientenverfügung“ begrüßen. Die Betreuungsbehörde des Rhein-Lahn-Kreises hatte dazu eingeladen, und Landrat Puchtler zeigte sich erfreut, wie groß das Interesse der Öffentlichkeit an diesem wichtigen Thema ist. Heike Hartmann vom AWO-Betreuungsverein Rhein-Lahn und Maria Hamlischer vom Betreuungsverein des DRK-Kreisverbandes erläuterten in anschaulichen Beiträgen die Umstände und Zusammenhänge, die das Ausfüllen einer Vorsorgevollmacht und/oder einer Betreuungs- und Patientenverfügung notwendig machen. Was ist, so erklärten sie, wenn eine Krankheit oder ein Unfall ein selbstverantwortliches Handeln und Entscheiden unmöglich machen? Dann, so Hartmann und Hamlischer, ist es gut, wenn mittels Vollmachten oder Verfügungen Vorsorge getroffen ist! Denn mit einer Vollmacht zur Vorsorge werde ein hohes Maß an Selbstbestimmung zur Grundlage für persönliche Wünsche und Bedürfnisse. Darüber hinaus ermögliche sie zusätzliche Anweisungen, wie persönliche Angelegenheiten geregelt werden sollen. Beide Referentinnen standen den Zuhörerinnen und Zuhörern anschließend noch zur Beantwortung von Fragen zur Verfügung. Beide sind auch über den Betreuungsverein der AWO Rhein-Lahn e.V., Tel: 02627/972980, E-Mail betreuungsverein(at)awo-rhein-lahn.de, bzw. den Betreuungsverein des DRK-Kreisverbandes Rhein-Lahn e.V. Tel: 02603/3910, E-Mail: drk-btv-rhein-lahn(at)t-online.de zu erreichen.